
Haustierkennzeichnung

Prinzipiell stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung, Hunde und Katzen sowie Reptilien und Vögel dauerhaft und weitestgehend unverwechselbar zu kennzeichnen.
Tätowierung
Bei dieser althergebrachten Methode werden die Tiere in der Regel in den mit einer entsprechenden Kennzeichnung versehen. Das Tierschutzgesetz schreibt für diese Verrichtung eine Narkose vor, weil die Tätowierung sehr schmerzhaft ist. Aus diesem Grunde wird in der Regel bei anderen Gelegenheiten, z. B. im Rahmen einer Kastration oder einer Zahnbehandlung die Tätowierung durchgeführt.
Mikrochip/Transponder
Mithilfe dieser modernen, elektronischen Kennzeichnung nach einem international sehr weit verbreiteten Standard ist es möglich, Ihr Tier auch außerhalb Deutschlands zu identifizieren und zu Ihnen zurück zu führen. Den Tieren wird ein reiskorngroßer, sogenannter Transponder unter die Haut injiziert, der aus einem Mikrochip in einer bruchsicheren Glashülse besteht. Der Datenträger ist mit einer weltweit nur einmal vergebenen Codenummer programmiert, die mit einem speziellen Lesegerät sichtbar gemacht werden kann. Zur Registrierung meldet der Tierarzt die Identifikationsdaten an eine zentrale Tierregistrierungsdatei, die dann im Ernstfall die Besitzeradresse auf Knopfdruck ermitteln kann.
Das elektronische Markierungsverfahren ist im Gegensatz zur herkömmlichen Tätowierung fälschungssicher und bleibt ein Tierleben lang leicht ablesbar. Da keine Narkose erforderlich ist, kann es bereits im Welpenalter durchgeführt werden. Dank moderner Medizintechnik ist der Transponder absolut gewebeverträglich und für das Tier nicht spürbar. Eine Verankerungshülse verhindert, dass das Implantat unter der Haut wandert.
Wichtig!!!
Nach dem Landeshundegesetz sind alle Hunde mit einem zu erwartenden Erwachsenengewicht von mehr als 20 kg oder einer Schulterhöhe von mehr als 40 cm mit einem solchen Transponder zu markieren.
Zur Kennzeichnung bestimmter artengeschützter Reptilienarten oder Vögel (Tiere des Anhangs A der EU-Artenschutzverordnung) werden zum Teil Transponder verwendet. Dies richtet sich nach Reptilienart und Größe des Tieres. In der Regel ist eine Narkose Vorschrift. Anders als bei Hund und Katze werden die Transponder allerdings nicht von uns bevorratet, sondern müssen vom Tierhalter beim Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V. (BNA) in 76707 Hambrücken, Postfach 1110 (
www.bna-ev.de) angefordert werden.
Fotografische Dokumentation.
Eine Alternative zum Transponder bildet die fotografische Dokumentation bestimmter unverwechselbarer Merkmale (Panzerzeichnung, Bauchschuppen, Craniogramm, Pedigramm).
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